Ausbildereignungsverordnung AEVO

Laut dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen lediglich Personen ausbilden, die sowohl persönlich als auch fachlich dazu geeignet sind. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um in Deutschland Auszubildende zu beschäftigen, wird in der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) festgelegt. Die AEVO regelt die wichtigsten Aufgaben, die ein/e Ausbilder/in erfüllen muss, um sicher zu stellen, dass die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung gegeben sind. Bereits früher gab es die Ausbildereignungsverordnung AEVO, die allerdings im Mai 2003 für fünf Jahre außer Kraft trat. Während dieser Zeit mussten Ausbilder keinen AEVO Nachweis vorlegen, wenn Auszubildende im Betrieb tätig waren. Das Bundesinstitut für Berufsbildung hatte seinerzeit die Folgen der Aussetzung der AEVO überprüft und musste feststellen, dass diese nicht folgenlos geblieben war. Nach 2003 war die Anzahl der Ausbildungsplätze zwar gestiegen, allerdings hatte auch die Qualität in den Ausbildungsbetrieben gelitten. Deshalb entschied das Bildungsministerium, die Ausbildereignungsverordnung laut Berufsbildungsgesetz neu zu regeln. Am 01.08.2009 trat somit eine neue Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in Kraft. Seitdem müssen Ausbilder in Dienstleistungsbetrieben, Gewerbebetrieben, in der Landwirtschaft, Hauswirtschaft, im Bergwesen sowie im öffentlichen Dienst, eine erfolgreich abgeschlossene AEVO-Prüfung vorlegen, bevor neue Auszubildende beschäftigt werden. Die Prüfung wird von den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern durchgeführt. Daneben gibt es weitere zuständige Stellen, die für die jeweilige Berufsgruppe verantwortlich sind, wie beispielsweise die Rechtsanwaltskammer oder die Ärztekammer. AEVO Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Prinzipiell kann sich Jeder, der als Ausbilder tätig sein möchte, bei der entsprechenden zuständigen Stelle zur AEVO Prüfung anmelden. Empfehlenswert ist es jedoch, vorher einen Vorbereitungskurs zu besuchen, der in Form eines Abend- der Wochenendkurses bei den entsprechenden Kammern angeboten wird.
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