Überblick

Aufgrund der schwierigen Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist es nachvollziehbar, dass jeder Beschäftigte versucht, sich beruflich möglichst gut ausbilden zu lassen. Eine qualifizierte Ausbildung bietet die besten Voraussetzungen, um sich einen gut bezahlten Arbeitsplatz zu sichern. Nach einer Ausbildung im Einzelhandel oder im Groß- und Außenhandel bietet sich die Weiterbildung zum Handelsfachwirt, Handelsfachwirtin geradezu an.

Geprüften Handelsfachwirten steht der Einstieg in Führungspositionen und für eigenverantwortliche Tätigkeiten offen. Hinzu kommt, dass besonders renommierte Großbetriebe oftmals auf der Suche nach qualifizierten Handelsfachwirten sind. Während ausgebildete Kaufleute oftmals nach ihrer Ausbildung ohne einen festen Arbeitsplatz dastehen, haben Handelsfachwirte die Möglichkeit, sich in hohen Führungspositionen zu etablieren.

Die Qualifikation des Handelsfachwirts ist im kaufmännischen Bereich vergleichbar mit einer „Meister“-Qualifikation in gewerblichen und handwerklichen Berufen. Geprüfte Handelsfachwirte/-innen können sowohl im Groß- und Einzelhandel, als auch im Außenhandel tätig werden. Sie leiten Filialen, Unternehmen, Zweigstellen, Fachmärkte oder Warenhäuser. Außerdem sind sie in der Lage, Handels- oder Werksvertretungen zu übernehmen. Durch die vielfältigen Branchen im Handel, können Handelsfachwirte ihre Interessen mit ihrem Beruf verbinden. So können beispielsweise Sportinteressierte in Sportfachgeschäften tätig werden oder Computerinteressierte in Computerfachgeschäften. Sie übernehmen sowohl die Planung und Steuerung, als auch die Durchführung und Kontrolle in Unternehmen. Ihr Tätigkeitsbereich ist das Lager, das Büro und der Verkaufsraum. Sie organisieren wirtschaftliche Abläufe und sind zuständig für das Sortiment und die Präsentation der Waren. Der Handelsfachwirt holt Angebote ein, vergleicht sie mit denen von anderen Firmen und bestellt die Waren. Nachdem sie mit Lieferanten die Lieferung abgestimmt haben, kontrollieren sie den Wareneingang. Sie kennen sich im Finanz- und Rechnungswesen, im Marketing-Bereich sowie im Personalwesen aus. Auch sind sie vertraut mit den Grundlagen des Steuerrechts.

Die Prüfung wird nach einheitlichen Richtlinien bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Die Dauer der Weiterbildung ist abhängig von der Unterrichtsform und werden in Betrieben und Bildungseinrichtungen des Handels und der Industrie- und Handelskammer durchgeführt. So ist es beispielsweise möglich, in einem Vollzeitstudium, bereits nach 4-5 Monaten die Weiterbildung abzuschließen. In der Regel umfassen die Lehrgänge 500 bis 800 Unterrichtsstunden. Eine gute Möglichkeit bieten auch so genannte Online-Lehrgänge oder ein Fernstudium. Diese ermöglichen das individuelle Lernen via Internet. Lernprozesse können nach den eigenen Bedürfnissen gestaltet werden und so oft wiederholt werden, wie es nötig ist.

Die Zulassung für die Weiterbildung zum Handelsfachwirt/-in unterliegt einer gesetzlichen Regelung. Voraussetzung ist, dass eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Einzelhandels-, Groß-, oder Außenhandelskaufmann/frau vorliegt, sowie eine nachgewiesene zweijährige Berufspraxis in einem Handelsbetrieb. Die Berufspraxis muss bereits beim Beginn des Studiums erbracht sein. Wer eine sonstige kaufmännische Ausbildung genossen hat, muss beim Beginn des Studiums eine dreijährige Berufspraxis in einem Handelsbetrieb nachweisen. Wer keinen Abschluss in einem der oben genannten Ausbildungsberufe hat, muss bei Studienbeginn eine sechsjährige Tätigkeit im Handel nachweisen können.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Beruf eine ausgezeichnete Grundlage für eine Karriere im kaufmännischen Bereich ist.

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