Ausbildungskosten und Ausbildungsvergütung

Abiturienten, die während einer dualen Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann/-frau oder Groß- und Außenhandelskaufmann/-frau eine Weiterbildung zum Handelsfachwirten absolvieren, erhalten als Auszubildende eine übliche Ausbildungsvergütung. Die Teilnahme an den Weiterbildungslehrgängen ist zwar kostenlos, für die entrichteten Stunden wird jedoch keine Vergütung gezahlt. Entstehende Kosten für Lernmittel, beispielsweise Fachliteratur oder Unterrichtshefte müssen vom Teilnehmer selber getragen werden.

Im Falle einer berufsbegleitenden Weiterbildung belaufen sich die Kosten inklusive der Lernmittel und Prüfungsgebühren auf rund 2500 Euro. Die gesamten Kosten können jedoch steuerlich geltend gemacht werden. Für ein Fernstudium müssen auch, je nach Anbieter, etwa 2500 Euro entrichtet werden. Die Weiterbildung zum Handelsfachwirten ist nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) förderungsfähig, was im Allgemeinen unter dem Namen „Meister-BAFöG“ bekannt ist. Gefördert werden jedoch nur Lehrgänge mit einer Lehrgangsdauer über mindestens 400 Stunden.

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